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Ist die Bundesrepublik Deutschland ein Kulturstaat?

Prof. Dr. Jutta Limbach
Sendezeit: So. 08.07.2007, 8.30h

Zum Vortrag

Was ist mit Kulturstaatlichkeit gemeint? Diese auf den ersten Blick schlichte Frage lässt sich nicht leicht beantworten. Kein Lexikon bietet eine Definition für diesen vielsagenden Begriff. Dort begegnet uns allenfalls der vordergründig verwandte Begriff „Kulturnation“. In Jutta Limbachs Vortrag geht es nicht um den Streit zwischen Bund und Ländern um die Kulturhoheit und auch nicht um die Frage, ob wir noch „ein Volk der Dichter und Denker“ sind. Sie analysiert das Verhältnis von Staat und Kultur, von Politik und Kultur in der Bundesrepublik Deutschland. Kulturstaatlichkeit wird als Aufgabe des Staates, die Kultur zu pflegen und zu schützen, verstanden. Professor Dr. Jutta Limbach lehrte Zivilrecht an der Freien Universität Berlin. Sie war Justizsenatorin von Berlin und als erste Frau von 1994 bis 2002 Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Seitdem ist sie Präsidentin des Goethe-Instituts.

Zur Person

Jutta Limbach, geboren 1934 in Berlin, studierte Rechtswissenschaft in Berlin und Freiburg. 1963 bis 1966 wissenschaftliche Assistentin am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. 1966 Promotion zum Dr. jur., 1966 bis 1969 Habilitandenstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft. 1971 Habilitation. Seit 1971 Professorin für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtssoziologie an der Freien Universität Berlin. 1987 bis 1989 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Seit 1987 Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Gesetzgebung. Seit 1989 als Professorin beurlaubt. 1989 bis 1994 Senatorin für Justiz des Landes Berlin. Von 1994 bis 2002 Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Seit 2002 Präsidentin des Goethe-Instituts Inter Nationes.

Ausgewählte Buchveröffentlichungen