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Das Subsidiaritätsprinzip als Bremse gegen schleichenden Zentralismus?

Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier
Sendezeit: So. 28.10.2007, 8.30h

Zum Vortrag

Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll eine staatliche Aufgabe soweit wie möglich von der jeweils unteren bzw. kleineren Einheit wahrgenommen werden. Der Gesamtstaat soll erst dann eingreifen, wenn die Probleme auf der Ebene der Gemeinden oder Bundesländer nicht zu bewältigen sind. Das Subsidiaritätsprinzip ist auch eine wichtige Grundlage der Europäischen Union, um die Organe der EU in der europäischen Gesetzgebung zu beschränken und einen übertriebenen europäischen Zentralismus zu verhindern. Was ist das Subsidiaritätsprinzip wirklich und ist es geeignet, die in es gesetzten Hoffnungen zu erfüllen? Professor Dr. Hans-Jürgen Papier lehrt Öffentliches Recht an der Universität München. Er ist Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Ersten Senats dieses Gerichts.

Zur Person

Professor Dr. Hans-Jürgen Papier, geb. 1943 in Berlin, bekleidet seit dem 1.1.1992 den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität München. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin wurde er dort 1970 zum Doktor der Rechte promoviert. Er hat sich in Berlin an der Freien Universität für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht habilitiert. Er war in der Zeit von 1974 bis Ende 1991 als Universitätsprofessor an der Universität Bielefeld tätig. Er war zehn Jahre Richter im Nebenamt am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster und bis Ende 1993 Studienleiter der Verwaltungs-Akademie Ostwestfalen-Lippe.
Von 1991 bis Anfang 1998 war er im Ehrenamt Vorsitzender der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR, von 1994 bis 1998 Mitglied der Kommission der Bundesrepublik Deutschland zum Versorgungsruhens- und Entschädigungsrentengesetz und von 1996 bis 1998 Mitglied und Stellvertretender Vorsitzender der Ethik-Kommission der Bayerischen Landesärztekammer. Am 18. Februar 2003 wurde Professor Papier von der Fakultät für Rechtswissenschaften der Aristoteles Universität Thessaloniki die Würde des Ehrendoktors der Rechtswissenschaften verliehen, am 11. Juli 2006 von der Verwaltungshochschule Speyer. Professor Papier wurde am 27. Februar 1998 zum Vizepräsidenten und am 10. April 2002 zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Er ist Vorsitzender des Ersten Senats dieses Gerichts.

Ausgewählte Veröffentlichungen