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Die Gefährdung staatlicher Souveränität durch die Finanzkrise


Prof. Dr. Paul Kirchhof
Sendezeit: So. 20.03.2011, 8.00h

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Zum Vortrag

Eine vermöge ihres Geldkapitals herrschende Schicht überlässt ihr Eigentum zinspflichtig dem Staat, gewinnt mit diesem Kapital Herrschaft über Staat und Wirtschaft, auch über konkurrierende kleinere Unternehmen, festigt dieses System durch Abhängigkeits-verhältnisse. Der Staat gerät durch wachsende Verschuldung immer mehr in die Schuld des Finanzmarkts, muss sich von Ratingagenturen prüfen lassen, sieht sich Gegen-leistungspflichten oder Gegenleistungszwängen bis hin zu Rettungsschirmen ausgesetzt. „Systemische“ Gefährdungen nehmen verfassungsrechtlichen Entscheidungs- und Kontrollkompetenzen ihre Wirkung. Die Vorwegnahme zukünftiger Steuerkraft verengt den Handlungsraum nachfolgender Staatsorgane. Die Finanzkrise muss als eine Gefährdung moderner Staatlichkeit begriffen werden.

Zur Person

Paul Kirchhof, geboren 1943 in Osnabrück

1962-1966

Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und München

1966

Erste Juristische Staatsprüfung (München)

1968

Promotion zum Dr. jur. (München)

1969

Zweite Juristische Staatsprüfung (Stuttgart)

1970-1975

Wissenschaftlicher Assistent am Institut für deutsches und internationales Steuerrecht der Universität Heidelberg

SS 1973

Abordnung zum Landtag von Baden-Württemberg - Kulturpolitischer Ausschuss -

1974

Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht

1975-1981

Ordentlicher Professor für Öffentliches Recht Direktor des Instituts für Steuerrecht der Universität Münster

1976–1978

Prorektor der Universität Münster, Stellvertreter des Rektors

1980 – 1981

Richter im Nebenamt am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

seit 1981

Ordentlicher Professor für öffentliches Recht (Finanz- und Steuerrecht) an der Universität Heidelberg, Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg

1984-1985

Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg

1987-1999

Richter des Bundesverfassungsgerichts, Mitglied des Zweiten Senats

2000

Neugründung der Forschungsstelle Bundessteuergesetzbuch beim Institut für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg
Leitungsfunktionen in wissenschaftlichen Vereinigungen

1976-2001

Vorstandsmitglied in der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission, Vizepräsident

1984-1999

Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft

1999-2005

Vorsitzender der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft

2002-2006

Vorsitzender der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages

2004-2006

Präsident des  Deutschen Juristentages

seit 1999

Mitglied der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste

seit 2000

Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften

Ausgewählte Veröffentlichungen