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Die Verfassung der Mitte
Prof. Dr. Andreas Voßkuhle
Sendezeit: So. 21.02.2016, 7.30h
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Zum Vortrag
Die Ordnung, die das Grundgesetz errichtet hat, zielte von Beginn an darauf, die „Mitte“ zu bewahren und zu stärken. An die Stelle des Weimarer „Kults der Entscheidung“ und des „Denkens in Extremen“ trat in der Bundesrepublik die Sehnsucht nach Ausgleich. Politik und Verfassungsrechtsprechung orientieren sich seither an Leitgedanken wie Angemessenheit, Kompromissbereitschaft, Nachhaltigkeit, Stabilität und Verantwortung. In den für die verfassungsrechtliche Diskussion so charakteristischen Mischkonzepten werden diese Ideen konkret: etwa im Gebot der „praktischen Konkordanz“, im Leitbild des „kooperativen Föderalismus“, in der „wohlwollenden Neutralität“, die das Verhältnis von Staat und Kirche charakterisiert, oder auch in der „personalisierten Verhältniswahl“. Der Vortrag spürt diesen Begriffen des Verfassungsdenkens nach und fragt zugleich, ob und wie das Verfassungsrecht auf die heute vielfach diagnostizierte „Krise“ der Mitte reagieren kann: Lässt sich das Versprechen der (sozialen) Mitte in einem globalen Umfeld, das von großer Dynamik und Diversität geprägt ist, noch einhalten?
Zur Person
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Andreas Voßkuhle, geboren 1963 in Detmold |
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1983-1989 |
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth und der Universität München |
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1989 |
1. Staatsexamen |
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1992 |
Promotion an der Universität München |
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1993 |
2. Staatsexamen |
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1992-1994 |
Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Umweltrecht von Prof. Dr. Reiner Schmidt, Augsburg |
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1995 |
Referent im Bayerischen Staatsministerium des Innern |
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1998 |
Habilitation an der Universität Augsburg. Verleihung der venia für die Fächer: „Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaften und Rechtstheorie“ |
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1999 |
Ernennung zum Universitätsprofessor an der Universität Freiburg – Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie |
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2000-2002 |
Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät |
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2004-2006 |
Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät |
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2006-2007 |
Mitglied des Universitätsrats |
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2007 |
Wahl zum Rektor der Universität Freiburg; Amtsantritt April 2008 |
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2008 |
Ernennung zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts; Vorsitzender des Zweiten Senats |
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Seit März 2010 |
Präsident des Bundesverfassungsgerichts; Vorsitzender des Zweiten Senats |
Ausgewählte Veröffentlichungen
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Hugo Preuß als Vordenker einer Verfassungstheorie des Pluralismus, in: DER STAAT Bd. 50 (2011), S. 251-267
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Der europäische Verfassungsgerichtsverbund, in: NVWZ 2010, S. 1-8.
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Stabilität, Zukunftsoffenheit und Vielfaltssicherung – Die Pflege des verfassungsrechtlichen „Quellcodes“ durch das BVerfG, in: JZ 2009, S. 917-924
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Das Konzept des rationalen Staates, in: Gunnar Folke Schuppert/Andreas Voßkuhle (Hrsg.), Governance von und durch Wissen, Nomos, Baden-Baden 2008, S. 13-32
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Neue Verwaltungsrechtswissenschaft, in: Wolfgang Hoffmann-Riem/Eberhard Schmidt-Aßmann/Andreas Voßkuhle (Hrsg.), Grundlagen des Verwaltungsrechts, Bd. I, C.H. Beck, München, 2006
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Sachverständige Beratung des Staates, in: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts, Bd. III, C.F. Müller, Heidelberg, 3. Aufl. 2005
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Umweltrecht, 5. völlig neu überarbeitete Aufl., C.F. Müller, Heidelberg 2003, (zusammen mit Reinhard Sparwasser und Rüdiger Engel)
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Das Kompensationsprinzip. Grundlagen einer prospektiven Ausgleichsordnung für die Folgen privater Freiheitsbetätigung – Zur Flexibilisierung des Verwaltungsrechts am Beispiel des Umwelt- und Planungsrechts, Jus Publicum Bd. 41, Mohr Siebeck, Tübingen 1999
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Rechtsschutz gegen den Richter. Zur Integration der Dritten Gewalt in das verfassungsrechtliche Kontrollsystem vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 GG, C.H. Beck, München 1993


